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Impressum

Alle Angaben zur inhaltlichen Verantwortung dieses Internetauftritts finden Sie hier.

Betreiber 

Hessisches Landeskriminalamt
Vizepräsident Rudi Heimann
Hölderlinstraße 1-5
65187 Wiesbaden

E-Mail: hlka@polizei.hessen.de
Internet: www.polizei.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Opfer oder Zeugen, die eine Strafanzeige erstatten oder eine Mitteilung an die Polizei senden möchten, nutzen bitte unsere  Onlinewache!

Im Notfall bitte den Polizeinotruf "110" oder die Notrufnummer "112" der Feuerwehr wählen!

 

Das Impressum der Polizei Hessen gilt auch für folgende Social-Media-Profile:

 Netiquette und  Hinweise für die Nutzung sozialer Medien

 

USt-Identifikationsnummer:

DE 113823665.

 

Vertretungsberechtigte Person

Rudi Heimann
Vizepräsident des Hessischen Landeskriminalamtes

 

Redaktionelle Zuständigkeit:

Hessisches Landeskriminalamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hölderlinstraße 1-5
65187 Wiesbaden

Das Informationsangebot der einzelnen  Behörden und Einrichtungen wird durch die jeweiligen Web-Redaktionen eigenverantwortlich betreut.

Redaktionelle Zuständigkeit für die Inhalte der Karriereseite unter  karriere.polizei.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Zentrum für Nachwuchsmanagement
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden

 

Verantwortlich für Umsetzung und Technik:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 340 0
Telefax: 0611 340 1150
E-Mail: poststelle@hzd.hessen.de

 

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Zum Download angebotene Informationen (Broschüren, Formulare, Merkblätter und ähnliches) dürfen vervielfältigt und in körperlicher Form verbreitet werden.

Insbesondere dürfen die zum Download angebotenen Informationen

  • auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium des Nutzers gespeichert werden,
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  • elektronisch (z.B. per E-Mail), als Ausdruck oder auf einem Speichermedium weitergegeben werden.

Das öffentliche Zugänglichmachen für den interaktiven Abruf ist nicht gestattet. Insbesondere dürfen die zum Download angebotenen Informationen nicht auf einer Website öffentlich bereitgehalten werden oder anders im Internet zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.

Das Setzen eines Hyperlinks auf die zum Download angebotenen Informationen ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Link auf die jeweils aktuelle Version der Website innerhalb von www.polizei.hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fensterverweist.


2. Pressemitteilungen und Reden

Die Verbreitung und das öffentliche Zugänglichmachen von Pressemitteilungen und Reden ist mit Quellenangaben und Datum (der Pressemitteilung bzw. der Rede) gestattet.

Die Internetseiten der hessischen Polizei bieten eine Vielzahl von Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Die Redaktionen behalten es sich vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung das Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen.

 

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