Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen kommt der Polizei Hessen eine besondere Bedeutung zu. Sie bewertet bei Bedarf die mögliche Gefährdung einer Veranstaltung und erstellt hierzu eine polizeiliche Gefährdungsbewertung.
Die dabei gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse werden mit den zuständigen Partnern und Behörden ausgetauscht. So trägt die Polizei dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam geeignete Maßnahmen für die Sicherheit einer Veranstaltung zu treffen.
Leitfaden "Sicherheit bei Veranstaltungen"
Der Leitfaden dient den Behörden sowie auch Veranstaltern als Hilfestellung für die Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Damit sollen veranstaltungsimmanente Gefahren und Risiken minimiert und die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher und -teilnehmer gewährleistet werden.
Eine absolute Sicherheit kann aufgrund der vielfältigen, insbesondere unvorhersehbaren Einflussfaktoren bei komplexen Veranstaltungen nicht garantiert werden. Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorbeugend begegnet werden. Der Leitfaden kann somit nur eine allgemeine Planungsgrundlage darstellen und keine verbindlichen Vorgaben machen, da Veranstaltungen sehr unterschiedlich sein können und jede Veranstaltung einer Einzelfallbetrachtung bedarf. Ein wesentliches Ziel des Leitfadens ist es daher, etwaig bestehende Handlungsunsicherheiten zu reduzieren und aufzuzeigen, dass nicht jedes kleinere Weinfest oder jeder kleinere Fastnachtsumzug umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen bedarf. Es soll deutlich gemacht werden, dass zwar auch bei kleineren Festen oder Umzügen eine Gefährdungsbewertung erforderlich ist, die Sicherheitsvorkehrungen (wie z. B. Fragen des Zufahrtschutzes) aber auf ein unabdingbar erforderliches Maß beschränkt werden können.
Den überarbeiteten Leitfaden sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie hier herunterladen: