Öffentlicher Aushang – Anordnung über die Verwertung/Vernichtung sichergestellter und in amtlicher Verwahrung befindlicher Gegenstände
Der nachstehend näher bezeichnete Gegenstand wird nach Ablauf der Aushangsfrist von zwei Wochen der Verwertung/Vernichtung zugeführt, sofern bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist kein Einspruch des Eigentümers erfolgt:
Sonstiger Gegenstand: Schraubendreherkopf mit abgebrochenem Kreuz-Bit
Verwahrung bei: RKI Main-Taunus Asservatenstelle - Otto-Volger-Straße 19, 65843 Sulzbach (Taunus)