Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles sind häufig nicht nur mit den unmittelbaren körperlichen und materiellen Schäden konfrontiert. Oft wird auch ihr Sicherheitsgefühl beeinträchtigt, und ihre Lebensqualität leidet erheblich oder ist stark eingeschränkt. Gerade in solchen Situationen benötigen Betroffene gezielte Beratung, Unterstützung und Beistand, um die Folgen der Tat oder des Unglücks besser zu bewältigen, ihr Sicherheitsgefühl wiederherzustellen und ihre berechtigten Ansprüche wahrzunehmen.
Zur Sicherstellung eines umfassenden Opferschutzes innerhalb der Polizei ist bei jedem Polizeipräsidium – so auch im Polizeipräsidium Mittelhessen – eine Opferschutzbeauftragte bzw. ein Opferschutzbeauftragter eingerichtet.