Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das Zeigen von Präsenz, Beobachten,Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die objektive und subjektive Sicherheitslage der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.
Ansprechpersonen
Freiwilliger Polizeidienst in Osthessen
Lesedauer:4 Minuten
Kontakt
Fabian Trümper
Ansprechperson Freiwilliger Polizeidienst
Telefon
Polizeipräsidium Osthessen
Severingstraße 1-7
36041 Fulda
Als zukünftige Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Polizeidienstes unterstützen Sie die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Ihr Einsatz dient insbesondere dazu, den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner im öffentlichen Raum zu Verfügung zu stehen und damit die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Stadt bzw. Kommune weiter zu verbessern.
Sie möchten sich ehrenamtlich als Freiwillige Polizeihelferin und Polizeihelfer zum Wohle der Sicherheit ihrer Mitbürger engagieren? Sie wollen aktiv gegen Kriminalität eintreten und die Polizei unterstützen?
Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen besonderen und wichtigen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung.
Derzeit sind keine Stellen ausgeschrieben!
Als Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes werden Sie ehrenamtlich tätig. Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 50 Stunden. Die Ausbildung beinhaltet theoretische und praktische Grundlagen. Ausgerüstet werden Sie für ihre Einsätze mit einer blauen Uniform, einem Pfefferspray und einem Mobiltelefon.
Mit der Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst gehen Sie mit dem Land Hessen ein öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis ein. Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer kann maximal 25 Stunden im Monat eingesetzt werden, wobei es für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 7 Euro gibt. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb ihrer arbeitsfreien Zeit statt.
Wir können Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, in den Freiwilliger Polizeidienst aufnehmen, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden sind
und bereit sind, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten