Vorsicht vor betrügerischen Kryptoanlage-Angeboten

Anlässlich des konstant hohen Fallaufkommens von betrügerischen Kryptoanlage-Angeboten warnt die Polizei Hessen eindringlich vor illegalen Investmentangeboten im Zusammenhang mit Kryptowährungen.

Hierbei nutzen Kriminelle gezielt die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit sowie die Hoffnung auf rasche Gewinne, um insbesondere unerfahrene Anlegerinnen und Anleger zu täuschen und systematisch um ihr Ersparnis zu bringen.

Vor diesem Hintergrund geben sich die Täterinnen und Täter häufig als Finanzberaterinnen und 
-berater oder Trading-Experteninnen und -Experten aus. Die Ansprache erfolgt bevorzugt über soziale Netzwerke, Online-Plattformen oder Messenger-Dienste. Über eigens konstruierte und täuschend echt wirkende Webseiten oder Apps erhalten die Geschädigten Einsicht in fiktive Kontostände, die scheinbar kontinuierlich anwachsen. Tatsächlich fließen sämtliche Einzahlungen jedoch unmittelbar in die Verfügungsgewalt der Täterinnen und Täter.

Typische Erscheinungsformen betrügerischer Krypto-Investments:

  • Erstkontakt über Instagram, Facebook, LinkedIn, WhatsApp oder Telegram
  • Nutzung angeblich lizenzierter, tatsächlich jedoch betrügerischer Handelsplattformen
  • Forderung nach Überweisungen ins Ausland oder in Wallets unbekannter Dritter
  • Keine persönliche Kontaktmöglichkeit zu realen Ansprechpersonen
  • Druckaufbau durch angeblich zeitlich begrenzte Angebote oder „Einmalchancen“
  • Nachforderungen von Gebühren zur angeblichen Auszahlungssicherung
  • Nutzung von KI-generierten „Berater-Profilen“ mit gefälschten Identitäten und Bildern

Polizeiliche Empfehlungen:

  • Seien Sie grundsätzlich misstrauisch bei unaufgeforderten Anlageangeboten – auch wenn sie professionell und seriös wirken.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Der Hinweis auf angeblich begrenzte Gelegenheiten dient allein der Manipulation.
  • Überprüfen Sie die Anbieter sorgfältig: Ein seriöser Finanzdienstleiter verfügt über eine BaFin-Zulassung und ein rechtkonformes Impressum in Kryptowährungen.
  • Tätigen Sie keine Zahlungen, wenn Ihnen die Plattform oder Person nicht zweifelsfrei bekannt ist.
  • Sensibilisieren Sie auch Angehörige, Freundeskreis und Kollegschaft – insbesondere ältere Menschen oder Personen ohne Krypto-Vorerfahrung.
  • Im Zweifelsfall: Kontaktieren Sie frühzeitig Ihr Kreditinstitut oder wenden Sie sich direkt an die Polizei.
  • Gewähren Sie unter keinen Umständen unbekannten Dritten Zugriff auf Ihren PC – insbesondere nicht im Zusammenhang mit der Erstellung von Accounts oder der Einrichtung von Konten.
  • Wichtige Verbraucherschutz-Warnungen der BaFin finden Sie unter den folgenden Links:

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