Verfahrensvorschriften und Übermittlungspflichten

Diese Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2007/960/JI des Rates.

Ziel der Richtlinie ist insbesondere die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der Schengen-assoziierten Staaten sowie deren zentraler Kontaktstellen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Hierzu regelt die Richtlinie insbesondere einheitliche Verfahrensvorschriften und Übermittlungspflichten in Einzelfällen. Zudem sieht sie die Einrichtung zentraler Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten vor.“

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