Wiesbaden / Kassel, 03.07.2026
Polizeilicher Schusswaffengebrauch nach Bedrohung von Polizeibeamten – Gesundheitszustand des Tatverdächtigen kritisch
Gemeinsame Folge-Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA)
Am Donnerstagabend, 02.07., kam es gegen 20:00 Uhr in einem Ortsteil von Guxhagen im Schwalm-Eder-Kreis zu einem polizeilichen Schusswaffeneinsatz im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt. Zuvor soll der 66-jährige Fahrer die Polizeibeamten mit einer Schusswaffe bedroht haben.
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Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen war der Polizei von einem Zeugen ein Fahrzeug gemeldet worden, dessen Fahrer auffällig fuhr. Nachdem der Fahrer identifiziert werden konnte, suchten Polizeibeamte zur weiteren Klärung des Sachverhalts seine Wohnanschrift auf.
Vor Ort soll der 66-jährige Fahrer des PKW die Beamten im Bereich seiner Wohnung mit einer Schusswaffe, bei der es sich mutmaßlich um eine Schreckschusswaffe handelt, bedroht haben. Daraufhin machten die Polizeibeamten von ihren Schusswaffen Gebrauch, wodurch der Mann im Bereich des Oberkörpers lebensgefährlich verletzt wurde. Nachdem der Verletzte erstversorgt worden war, kam er zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Weitere Personen wurden nicht verletzt.
Gegen den 66-jährigen Tatverdächtigen wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr und wegen Bedrohung eingeleitet.
Wie in Fällen polizeilichen Schusswaffengebrauchs üblich, wurde zur rechtlichen Überprüfung des Schusswaffeneinsatzes ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags eingeleitet.
Die genauen Hintergründe der Tat und der Ablauf des Einsatzes werden derzeit durch die Staatsanwaltschaft Kassel und das Hessische Landeskriminalamt ermittelt. Der Tatort wurde abgesperrt, Spuren wurden gesichert.