Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 26.03.2024 in Frankfurt am Main die unten aufgeführten Gegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Wildkamera (Xega XG11) und Powerbank (VEGER V1140)
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 17.07.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-473/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Frankfurt am Main, 01.06.2026
Polizeipräsidium Frankfurt am Main