Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 12.02.2022 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Schlüsselbund mit BMW-Autoschlüssel und 3 weiteren Schlüsseln
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 27.10.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-785/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Frankfurt am Main, 15.09.2026