Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 06.08.2026 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgenden Gegenstand:
iPhone 12 mini IMEI: 355804823313024
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 09.11.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-685/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Sofern bis zum Ende der vorgenannten Frist keine Anmeldung und Glaubhaftmachung von Rechten an dem vorgenannten Gegenstand gegenüber vorgenannter Stelle erfolgt, wird der Gegenstand auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verwertet bzw. vernichtet.
Frankfurt am Main, 09.10.2026