Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 30.09.2026 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Apple iPhone 14pro Max
IMEI 1: 357173348013982
IMEI 2: 357173348771332
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 05.12.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-938/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Sofern bis zum Ende der vorgenannten Frist keine Anmeldung und Glaubhaftmachung von Rechten an dem vorgenannten Gegenstand/ständen gegenüber vorgenannter Stelle erfolgt, wird der Gegenstand/stände auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verwertet bzw. vernichtet.
Frankfurt am Main, 05.11.2026
Polizeipräsidium Frankfurt am Main