Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 21.01.2026 in Frankfurt am Main mutmaßliches Diebesgut zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Tenways, C-GO 600 PRO, RN: 4012300053T3YKK100
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 19.06.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-427/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Frankfurt am Main, 04.05.2026