Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte übernehmen zentrale Aufgaben zum Schutz personenbezogener Daten und zur Sicherstellung der Informationssicherheit. Ihre Verantwortlichkeiten sind entscheidend für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und den Schutz sensibler Informationen.
Zu den Kernaufgaben der Datenschutzbeauftragten gehören:
- Unterrichtung und Beratung der Organisation zu datenschutzrechtlichen Fragen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und weiterer einschlägiger Vorschriften
- Zuweisung von Zuständigkeiten im Datenschutzbereich
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden
- Beratung und Überwachung bei Datenschutzfolgenabschätzungen
- Zusammenarbeit mit der Datenschutzaufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle für diese
Der Informationssicherheitsbeauftragte ergänzt diese Aufgaben durch die Entwicklung und Überwachung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen. Gemeinsam sorgen beide Beauftragte dafür, dass Datenschutz und Informationssicherheit fest in der Organisation verankert und kontinuierlich verbessert werden.