Nach dem Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie von uns eine schriftliche oder elektronische Eingangsbestätigung. Gerne setzen wir uns auch telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Der Sachverhalt wird geprüft, wobei alle verfügbaren Informationen zusammengeführt, gegeneinander abgewogen und letztlich abschließend bewertet werden.
Das Ergebnis der Prüfung bekommen Sie in der Regel mit einer nachvollziehbaren Begründung schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
Jeder Vorwurf polizeilichen Fehlverhaltens wird im Polizeipräsidium Frankfurt am Main ernst genommen und nachvollziehbar sowie transparent aufgeklärt.
Sollte neben dem Beschwerdeverfahren in gleicher Angelegenheit ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren eingeleitet worden sein, kann keine parallele Beschwerdebearbeitung stattfinden. Ihr Beschwerdeverfahren muss in solchen Fällen vorläufig ruhen und kann erst nach Abschluss der förmlichen Verfahren weiterbearbeitet werden. Sollte bei Ihrem Sachverhalt ein solcher Fall eintreten, werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.