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Neues Waffen - und Messerverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln

Seit dem 04.02.2025 gilt in ganz Hessen ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs.

Das Mitführen von:

  • Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Waffengesetzes (insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Elektroschockgeräte, Reizstoffsprühgeräte (ausgenommen Tierabwehrspray), Armbrüste)
  • Messern aller Art (z. B. auch Taschenmesser, Küchenmesser, Teppichmesser)

In allen öffentlichen Verkehrsmitteln:

  • Eisenbahnen
  • Straßenbahnen
  • U-Bahnen und S-Bahnen
  • Oberleitungsomnibusse
  • Kraftfahrzeuge im Linienverkehr, z. B. auch Linienbusse, Schulbusse, Bürgerbusse, Anrufsammeltaxis und Ruftaxis

Das Verbot gilt grundsätzlich für alle Personen, die diese Verkehrsmittel nutzen.

Zum Beispiel:

  • die Beförderung von Messern in nicht zugriffsbereitem Zustand (z. B. in einem verschlossenen Behältnis in einer Tasche)
  • das Führen von Messern oder Waffen im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z. B. Handwerker oder die Polizei)

  • Bußgelder bis zu 10.000,- €
  • Einziehung der Waffen und Messer

Anlasslose, also verdachtsunabhängige Kontrollen durch Polizei und örtliche Ordnungsbehörden sind möglich. Hierzu dürfen Personen kurzzeitig angehalten, befragt und mitgeführte Sachen in Augenschein genommen sowie die Personen durchsucht werden.

Bitte halten Sie sich an die neuen Regelungen, um sich und andere zu schützen!

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