der Griff eines grünen E-Scooters, im Hintergrund sitzen Schülerinnen und Schüler

Polizeipräsidium Mittelhessen

Polizei und Verkehrswacht klären in Schulen zum Thema E-Scooter auf

E-Scooter sind seit einiger Zeit gefragte Fortbewegungsmittel und insbesondere im innerörtlichen Straßenverkehr mittlerweile nahezu allgegenwärtig. Vor allem bei jüngeren Menschen erfreuen sich die Elektrokleinstfahrzeuge großer Beliebtheit, bieten sie doch eine schnelle und bequeme Art der Fortbewegung und eine attraktive Alternative zu Fahrrad oder Tretroller, ohne dass für die Nutzung eine Prüfung abgelegt werden muss. Dennoch gibt es Vorschriften, die zu beachten, jedoch nicht allen Jugendlichen und vor allem deren Eltern bekannt sind. Unfälle können schwere Folgen haben. In Mittelhessen nahm die Anzahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen im vergangenen Jahr zu. Von 95 Verkehrsunfällen im Jahr 2024 stieg die Zahl im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen 2025 auf 157. Welche schweren Folgen solche Unfälle für die Nutzer von E-Scootern haben können, zeigt nicht zuletzt der Tod eines 12-jährigen Kindes in Limeshain Ende August, das mit einem E-Roller unterwegs war.

Um über die korrekte Nutzung von E-Scootern zu informieren und mit vorherrschenden Mythen aufzuräumen, hat Polizeioberkommissar Christian Gerhardt, Schutzmann vor Ort in der Stadt Büdingen, gemeinsam mit der Verkehrswacht Wetteraukreis an zwei Büdinger Schulen das Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der 8. Klassen gesucht. Am Wolfgang-Ernst-Gymnasium sowie der Schule am Dohlberg wurde an drei Tagen insgesamt neun Klassen die Möglichkeit geboten, sowohl Theorie als auch Praxis näher zu beleuchten.

Schülerinnen und Schüler durchqueren eine Parcours mit einem E-Scooter

Im Rahmen seiner theoretischen Einführung beleuchtete der Büdinger Schutzmann vor Ort, welche Voraussetzungen und Ausstattung ein E-Scooter erfüllen muss und glich das bei den Jugendlichen bereits vorhandene Wissen mit den tatsächlichen Fakten ab. Dazu gehört unter anderem:

  • Mindestalter 14 Jahre!
  • E-Scooter benötigen ein Versicherungskennzeichen!
  • Jeder E-Scooter ist immer nur für eine Person zugelassen!
  • Ein E-Scooter darf mit maximal 20 km/h gefahren werden!
  • E-Scooter-Fahrende müssen Radwege nutzen. Gehwege sind tabu!
  • Es gibt keine Helmpflicht, Polizei und Verkehrswacht empfehlen zum eigenen Schutz das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich!
  • Die Nutzung von Handys ist während der Fahrt verboten!

Anschließend teilten der Polizist und die Vertreter der Verkehrswacht die jeweilige Klasse in drei Gruppen auf, die im Wechsel drei verschiedene Stationen durchliefen. An der ersten Station stand die Gewöhnung an den E-Scooter im Vordergrund. Hierzu wurde ein Parcours aufgebaut, in dem das Lenken und Bremsen geübt werden konnte. Bei der zweiten Station ging es um eine Vertiefung dieser Fähigkeiten in einem Geschicklichkeitsparcours. Außerdem übten die Schülerinnen und Schüler eine Gefahrenbremsung. Die dritte Station beinhaltete einen Simulator. Hierzu standen die Achtklässler auf einem E-Scooter, der mit einem Computer verbunden war. Auf einem Monitor wurde eine Fahrt durch ein Stadtgebiet simuliert, bei der man auf plötzliche Ereignisse angemessen reagieren musste.

Die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte beim Abschlussgespräch waren durchweg positiv. Denn Ziel ist es nicht, Jugendlichen die Nutzung auszureden oder den Spaß am Fahren zu nehmen. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die richtige und sichere Nutzung zu schaffen und für Gefahren zu sensibilisieren. Ein Bewusstsein, das durch die rund 250 beschulten Jugendlichen auch an Freunde und Eltern weitergetragen werden soll.

Weitere Informationen zum Thema:

E-Scooter im Überblick