Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 05.10.2026 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende Gegenstände:
Fahrrad Riverside 100 JR in Weiß sowie ein Fahrradschloss in Rosa
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 03.02.2027 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-862/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Sofern bis zum Ende der vorgenannten Frist keine Anmeldung und Glaubhaftmachung von Rechten an dem vorgenannten Gegenstand gegenüber vorgenannter Stelle erfolgt, wird der Gegenstand auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen verwertet bzw. vernichtet.
Frankfurt am Main, 03.11.2026
Polizeipräsidium Frankfurt am Main