Polizeiliche Bekanntmachung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main nach Nr. 43.4.2.4 VVHSOG;
hier: Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an polizeilich sichergestellten Sachen
Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat am 12.02.2022 in Frankfurt am Main Fundgegenstände zur Eigentumssicherung (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 HSOG) sichergestellt und in polizeiliche Verwahrung genommen.
Es handelt sich dabei um folgende/n Gegenstand/stände:
Citybike BFF, schwarz, Rahmennr. CS9719593
Die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten werden hiermit aufgefordert, bis zum 29.11.2026 ihre Rechte beim
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Abteilung Verwaltung
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Az.: V11-21a02-699/26
E-Mail: Eigentumsanmeldung.ppffm@polizei.hessen.de
anzumelden und in geeigneter Form glaubhaft zu machen.
Sofern bis zum Ende der vorgenannten Frist keine Anmeldung und Glaubhaftmachung von Rechten an dem/den vorgenannten Gegenstand/ständen gegenüber vorgenannter Stelle erfolgt, wird/werden der/die Gegenstan