Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Durch die zentrale Meldestelle setzt die Polizei das am 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Mit dem HinSchG wurde die sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht überführt. Das HinSchG hat zum Ziel den Schutz von hinweisgebenden Personen zu stärken.

Die Meldestelle hat zum Ziel eine neutrale Anlaufstelle, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hessen, bei der Meldung von festgestelltem Fehlverhalten zu sein. Über die Plattform ist auch mit anonymen Hinweisgebern eine zielführende Kommunikation möglich. Das heißt: Der Hinweisgeber wird über den Eingang seiner Meldung sowie über den weiteren Verlauf informiert. Gleichzeitig entsteht ein Kanal für Rückfragen der Sachbearbeitung – ganz im Sinne eines effizienten, lösungsorientierten und anonymitätswahrenden Vorgehens. Die zentrale Meldestelle ist im Landespolizeipräsidium (LPP) eingerichtet. Durch die Meldungen über Verstöße wird das LPP in die Lage versetzt, Sachverhalte aufzuklären und wenn nötig weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die Bearbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem betroffenen Polizeipräsidium.

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