Die Aufgabenbereiche des Integritätsbeauftragten sind vielfältig. Neben dem anlassunabhängigen Austausch zur Herstellung einer hohen Sensibilität für integres Verhalten, ist der IB Ansprechpartner rund um Fragen zur Rolle der Polizei. Dabei steht der IB bei allen Themen, Vorkommnissen oder Verstößen, die die polizeiliche Integrität betreffen, den Organisationsbereichen und allen Beschäftigten, als vertrauensvolle Ansprechperson beratend zur Verfügung.
Die selbstständige, eigenverantwortliche und unabhängige Arbeitsweise des außerhalb der Behördenstruktur stehenden IB sowie das Entfallen des Legalitätsprinzips bilden die Grundlage für den ehrlichen, offenen und diskreten Umgang im Rahmen des Austausches bzw. der persönlichen Gespräche.
Kontaktaufnahmen, Gesprächs- und Beratungsinhalte unterliegen einer hohen Vertraulichkeit.