Polizeiliche Kriminalstatistik
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle bekanntgewordenen und polizeilich bearbeiteten Straftaten (Verbrechen und Vergehen) einschließlich der Versuche registriert.
Für den Bereich des Landes gehören hierzu neben den von der Polizei des Landes Hessen auch die Straftaten, die von Polizeien der anderen Bundesländer oder der Bundespolizei mit Tatort in Hessen bearbeitet werden.
Die PKS wird als "Ausgangsstatistik" geführt, d.h. die Zählung der rechtswidrigen Taten erfolgt nach abschließender Bearbeitung durch die Polizei bei Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden.
Hierdurch ergibt sich eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausführung einer Straftat und ihrer statistischen Zählung. Die PKS ist infolge unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz nicht vergleichbar.
Trotz der bekannten Beeinflussungsfaktoren (z.B. Dunkelfeldproblematik) ist die PKS das einzige Instrument, um Änderungen der Kriminalität zu messen und zu beschreiben.
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Zusätzliche Informationen zur PKS können vom HLKA unter Telefon: (0611) 83 - 80230 bis 80233, Fax: (0611) 83 - 80235, E-Mail: pks@hlka.de, angefordert werden.
Presseanfragen im Zusammenhang mit der Polizeilichen Kriminalstatistik richten Sie bitte an die
Pressestelle des Hessischen Landeskriminalamtes.
Anfragen zu regionalen Entwicklungen richten Sie bitte an die Pressestellen der jeweiligen Präsidien.
Polizeiliche Kriminalstatistiken werden von allen Bundesländern geführt. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt die Statistiken der Bundesländer zu einer Bundesstatistik zusammen, die unter www.bka.de abgerufen werden kann.