Zentrale Sperrung von Zahlungskarten über den Sperr-Notruf 116 116
Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam verhindern zu können, sollten Sie Ihre gestohlenen oder auf sonstige Weise abhanden gekommenen Zahlungskarten und andere elektronische Berechtigungen (z.B. Mitarbeiterausweise) schnellstmöglich sperren lassen.
Den Bürgern steht bereits seit 01.07.2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren dieser Medien zur Verfügung. Mit nur einem Anruf können Karten unterschiedlicher Herausgeber gesperrt werden.
Der Sperr-Notruf ist 24 Stunden erreichbar: In Deutschland gebührenfrei unter 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116.
Sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperrnotruf 116 116 angeschlossen hat, verwenden Sie bitte folgende Rufnummern:
- Debitkarte (früher ec-Karte): +49 - 1805 - 021 021 (14 Ct./Min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct./Min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland)
- Mastercard (nur Deutschland): 0800 - 819 1040 (Kostenfrei aus dem dt. Festnetz, abweichende Gebühren aus dem Ausland und über Mobilfunk)
- international (R-Gespräch): +1 - 636 7227 111
- VISA-Card (nur Deutschland): 0800 - 811 84402 (Kostenfrei aus dem dt. Festnetz, abweichende Gebühren aus dem Ausland und über Mobilfunk)
- international (R-Gespräch): +1 - 410 581 9994
- American Express: +49 - 69 - 97 97 1000 (Gebühren der dt. Telekom innerhalb Deutschlands, abweichende Gebühren aus dem Ausland)
- Diners Club: +49 - 1805 - 07 07 041 (14 Ct./Min. (inkl. USt.) aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct./Min. (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland)
Alle Angaben ohne Gewähr.
Darüberhinaus wird empfohlen, sich bei Ihrem Kartenherausgeber vorsorglich hierüber zu informieren, da manche Institute mitunter zusätzliche regionale oder abweichende zentrale Rufnummern verwenden.
Auch für sprach- und hörgeschädigte Menschen ist unter der Nummer 116 116 der Sperr-Notruf per Telefax erreichbar.