Wie wird eigentlich darüber entschieden, wo geblitzt wird?
Während ich mich darüber ärgere, frage ich mich, warum ausgerechnet an dieser Stelle ein Blitzer stehen muss.
Wie wird eigentlich darüber entschieden, wo geblitzt wird?
Zunächst ist die Geschwindigkeitsüberwachung rechtlich gesehen eine Maßnahme der Verkehrsüberwachung.
Die Verkehrsüberwachung dient vor allem der Gefahrenabwehr, wozu auch die Verfolgung erkannter Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört. Beides ist Aufgabe der Polizei und der allgemeinen Ordnungsbehörde. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der genannten Behörden, Verkehrsunfällen und sonstigen Verkehrsgefahren entgegen zu wirken. Sie dient auch zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Das ist in einer Vorschrift (Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport) geregelt.
Grundsätzlich wird dort eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt, wo sich Unfälle häufen (Unfallschwerpunkte) und wo Gefahrenstellen bekannt sind.
Des weiteren werden Geschwindigkeitsüberwachungen an Stellen durchgeführt, wo Personen in besonderer Weise geschützt werden müssen. Das ist zum Beispiel vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Fußgängerüberwege, Bushaltestellen etc. der Fall.
Last but not least werden Stellen überwacht, wo ein besonderer Lärmschutz eingerichtet ist und wo Fußgänger durch entsprechende Verkehrszeichen in besonderer Weise geschützt werden sollen (verkehrsberuhigte Zonen, Fußgängerbereiche etc.).
Nach wie vor gehört die nicht angepasste Geschwindigkeit zu den häufigsten Unfallursachen und führt jedes Jahr zu zahlreichen Verletzten und Toten im Straßenverkehr. Diese Tatsache alleine ist eigentlich schon Grund genug, um geeignete Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zu treffen.
Natürlich kommt immer wieder der Verdacht auf, dass hauptsächlich an Stellen „geblitzt“ wird, wo es dem Staat etwas bringt und die Staatskasse gefüllt werden kann. Das ist natürlich nicht so!
So werden beispielsweise Kontrollstellen für Geschwindigkeitsüberwachungen im Rundfunk und in Printmedien veröffentlicht. Ginge es tatsächlich nur darum, den Autofahrern „das Geld aus der Tasche zu ziehen“, wären die Behörden viel eher bestrebt, die Kontrollstellen geheim zu halten.
Ereignen sich auf bestimmten Streckenabschnitten oder an besonderen Kreuzungen häufiger Unfälle gleicher Ursache, werden diese Stellen zwischen dem Straßenverkehrsamt, dem Amt für Straßenbau und Erschließung und der Polizei diskutiert. Die hier tätige Unfallkommission der Stadt Frankfurt prüft dann, ob es bauliche Maßnahmen (z.B. griffigere Fahrbahndecke) oder bessere Beschilderung gibt, um die Unfälle zu reduzieren, oder ob dieses lohnenswerte Ziel (auch zusätzlich) durch Überwachungsmaßnahmen erreicht werden kann. Natürlich werden die Messungen grundsätzlich auch an den Unfallzeiten (nur im Berufsverkehr, meist abends, früh morgens…) orientiert.
So werden die Messstellen für den Einsatz unserer digital und auf dem neusten Stand der Technik arbeitenden Geschwindigkeitsmessgeräten ermittelt.
Auch wenn der Ärger darüber, „geblitzt“ worden zu sein, durchaus nachvollziehbar ist, so sollte klar sein, dass der Grund für eine solche Geschwindigkeitskontrolle weder Schikane noch „Abzocke“ ist, sondern der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz der Verkehrsteilnehmer dient, die sich möglichst sicher und unfallfrei auf unseren Straßen bewegen sollen.
Einige Polizeipräsidien informieren Sie bereits online über geplante Blitzerstellen: