Sexueller Missbrauch von Kindern

Kindliche Opfer sind nie für sexuelle Übergriffe verantwortlich!

03.09.2021
Weinendes Mädchen - © www.polizei-beratung.de

Eltern missbrauchter Kinder, aber auch Vertreter der Strafverfolgung und andere "Fachleute" äußern gelegentlich die Ansicht, das Opfer trage eine gewisse Mitschuld. Solche Vorurteile werden immer dann geäußert, wenn Kinder sich gegen sexuelle Übergriffe nicht zur Wehr setzen - eigentlich nicht zur Wehr setzen können -, sondern sie dulden, Neugier, Interesse oder gar sexuelle Befriedigung zeigen.

Die freiwillige Beteiligung eines Kindes entschuldigt den Täter nicht. Das Strafrecht schützt eine von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes. Das Kind in seiner emotionalen Abhängigkeit vom Erwachsenen, in seiner Hilf- und Wehrlosigkeit, ist zu einer eigenständigen Entscheidung gegenüber den sexuellen Ansprüchen eines Erwachsenen nie in der Lage. Dazu fehlen ihm die Reife und Erfahrung.

Das Tatgeschehen

Sexueller Missbrauch von Kindern umfasst verbotene Sexualkontakte unterschiedlicher Schwere oder Bedeutung für das Opfer - von Begegnungen mit einem Exhibitionisten über einmalige Verführungen zu oberflächlichen sexuell motivierten Handlungen bis zu lange andauernden oder mit erheblicher körperlicher und psychischer Gewalt erzwungenen Handlungen.

Die Täter

Der zahlenmäßige Anteil der Fremdtäter, die in der Öffentlichkeit viel Aufsehen erregen, wird meist überschätzt. Nach allen Erkenntnissen erfolgt der Missbrauch von Kindern überwiegend im familiären oder sozialen Umfeld, etwa durch Vater, Onkel, Großvater, Cousin, Nachbar, Freund - insgesamt also durch Menschen, die für die Betroffenen in irgendeiner Form Bezugspersonen sind.

Eher seltene Extremtaten, bei denen Kinder entführt, missbraucht, misshandelt und schließlich sogar getötet werden, sind ganz überwiegend fremden Tätern zuzurechnen.

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2 rote Pfeile www.polizei-beratung.de.

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) ist ein von den Ländern und dem Bund gemeinsam getragenes Programm, das die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufklärt.