Fachunternehmen Sicherheitstechnik

Adressennachweise, Pflichtenkataloge und Richtlinien der Polizei

Mechanische Sicherungstechnik, Überfall-/Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung

Hier finden Sie 

  • den Adressennachweis "Mechanische Sicherungseinrichtungen"
  • den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmedldeanlagen
  • den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Videoüberwachungsanlagen
  • den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
  • den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen
  • die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie).

Die Pflichtenkataloge bilden die Grundlage für unsere Aufnahmeverfahren (Adressennachweise).

Die bundesweite ÜEA-Richtlinie findet Anwendung bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen und Anlagen für Notfälle / Gefahren, die direkt an die Polizei angeschossen werden.