Adressennachweise, Pflichtenkataloge und Richtlinien der Polizei
Mechanische Sicherungstechnik, Überfall-/Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung
Hier finden Sie
- den Adressennachweis "Mechanische Sicherungseinrichtungen"
- den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmedldeanlagen
- den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Videoüberwachungsanlagen
- den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
- den bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen
- die bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie).
Die Pflichtenkataloge bilden die Grundlage für unsere Aufnahmeverfahren (Adressennachweise).
Die bundesweite ÜEA-Richtlinie findet Anwendung bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen und Anlagen für Notfälle / Gefahren, die direkt an die Polizei angeschossen werden.