Adressennachweis von Errichterunternehmen für Videoüberwachungsanlagen
Soweit die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen in Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen (VÜA) empfehlen, erfüllen diese Anlagen erst dann ihren bestimmungsgemäßen Zweck, wenn sie fachgerecht projektiert und installiert und im Weiteren instand gehalten werden.
In diesem Adressennachweis sind Unternehmen aufgeführt, die sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim Hessischen Landeskriminalamt, basierend auf dem „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen“ unterzogen und die erforderlichen formellen, personellen und technischen Voraussetzungen nachgewiesen haben.
Unten angefügt finden sich der erwähnte Adressennachweis und eine Übersicht zu den Aufnahmevoraussetzungen für Videoüberwachungsanlagen.
Weitere Dokumente:
- Adressennachweis Errichterunternehmen Videoüberwachungsanlagen - Datei öffnen (128.00 kb)Adressennachweis von Errichterunternehmen für Videoüberwachungsanlagen als PDF-Dokument (Stand: Dezember 2021)
- Übersicht Aufnahmevoraussetzungen Video - Datei öffnen (13.62 kb)Übersicht über die wesentlichen formellen, personellen und fachlichen Aufnahmevoraussetzungen im „Aufnahmeverfahren für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen“ als PDF-Dokument