Täter nutzen Verkaufsportale im Internet zur Verbreitung von Falschgeld
So können Sie sich vor "Falschen Fuffzigern" schützen
13.09.2019 | Falschgeld
Das Hessische Landeskriminalamt hat in den vergangenen Monaten festgestellt, dass es im Rahmen von privaten Verkäufen über Onlineportale, wie z.B. Ebay, zur Verbreitung von Falschgeld gekommen ist. Auf verschiedenen Portalen privat inserierte und relativ teuer angesetzte Waren (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Smartphones) werden von den Tätern gezielt ins Visier genommen, um diese bei Erwerb mit Falschgeld zu bezahlen.
Da Falschgeld nicht ersetzt wird, lohnt sich eine genaue Prüfung der übergebenen Scheine.
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, ein Geschäft in Bar abzuwickeln, empfiehlt das Hessische Landeskriminalamt folgende Punkte zu beachten:
- Fertigen Sie Screenshots der über das Verkaufsportal geführten Konversation.
- Notieren Sie sich Telefonnummer, Namen und z.B. Autokennzeichen der angereisten Kaufinteressenten.
- Seien Sie wachsam, wenn der Interessent keine Anstalten macht, über den Preis verhandeln zu wollen. Besonders dann, wenn der Preis eher höher als vergleichbare Produkte angesetzt war.
- Machen Sie sich mit den Sicherheitsmerkmalen unseres Geldes vertraut. Informationen hierzu finden Sie u.a. auf den Internetseiten der
Deutschen Bundesbank oder unter
www.polizei-beratung.de.
- Treffen Sie sich bei der Übergabe der Ware direkt an der Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens. So kann das Geld direkt geprüft werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, Verkäufe über geprüfte Online-Bezahldienste abzuwickeln. Sollten Sie Falschgeld erhalten haben, wenden Sie sich sofort an die Polizei. Denn nur so lassen sich die Täter rasch überführen.