Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
Aktualisierte Fassung, Stand: 14.01.2021
Soweit die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen im Rahmen ihrer Empfehlungspraxis ratsuchenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Installation einer Überfall- und/oder Einbruchmeldeanlage anraten, weisen sie gleichzeitig darauf hin, dass bestimmungsgemäß funktionierende Anlagen nur durch fachgerechte Projektierung, Installierung und Instandhaltung zu gewährleisten sind.
Die im „Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ geführten Unternehmen haben sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren unterzogen und nachgewiesen, dass sie die erforderlichen formellen, personellen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Sie haben sich u.a. verpflichtet, Überfall- und Einbruchmeldeanlagen nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der Normenreihen DIN EN 50130, 50131, 50136 sowie auch der DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, in der jeweils neuesten veröffentlichten Fassung - auch Vornorm oder Entwurfsfassung - zu projektieren, zu installieren, instand zu halten und zu warten.
Weitere Dokumente:
- Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und EinbruchmeldeanlagenAdressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen als PDF-Dokument (Stand: 14.01.2021)