Unterstützungsleistungen für ehemalige Heimkinder
... in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ richtet sich an Menschen mit Behinderung, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23.05.1949 bis 31.12.1975 (Bundesrepublik Deutschland) und vom 07.10.1949 bis 02.10.1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und bei denen heute noch eine Folgewirkung vorliegt.
Betroffene, die ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Aufenthalt in Hessen haben, können sich bis Ende 2019 an die für Hessen zuständige Anlauf- und Beratungsstelle beim RP Gießen wenden:
Regierungspräsidium Gießen
Abt. IV Landesversorgungsamt
Dezernat 61
Postfach 100851
35338 Gießen
Ansprechpartner beim RP Gießen finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
Weitere Dokumente:
- Unterstuetzung_durch_Stiftung_Anerkennung_und_Hilfe.pdfInformationen zur Beantragung einer Unterstützungsleistung für ehemalige Heimkinder mit Behinderung, die in stationären psychiatrischen Einrichtungen oder stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung als PDF-Dokument