Das Polizeipräsidium Südhessen ist Gast auf der Tagung der Leiterinnen und Leiter der Sportinternate des DOSB
Am 30.11.2022 berichtete Kriminaloberkommissarin Paula Scholle auf der Online-Fachtagung der Internatsleiterinnen und Internatsleiter des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) aus der kriminalpolizeilichen Praxis.
Bei der Internatsleitertagung lautete das Thema "Mediennutzung jugendlicher Athlet*innen im Sportinternat" und wurde für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem sehr informativ gestalteten Vortrag von Selina Sandmöller, Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW eröffnet.
Kriminaloberkommissarin Scholle referierte am Nachmittag über die Gefahr durch Mediennutzung Opfer und/oder Täter einer Straftat zu werden. Durch Fälle aus der polizeilichen Praxis wurde erläutert, dass jedes online-basierte (Konsolen-)Spiel für Täter geeignet ist, um Kontakt zu minderjährigen Opfern herzustellen. Das Plenum wurde hier sensibilisiert, dass auch vermeintlich harmlos wirkende Spiele geeignet sind, um Opfer eines sexuellen Missbrauchs zu werden. Cybergrooming kann im Grunde überall stattfinden, wo Kontaktmöglichkeiten bestehen. Besonders Dienste, von denen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche sie nutzen, sind für Täterinnen und Täter interessant. Um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen, wird versucht, schnellstmöglich auf private Kommunikationskanäle zu wechseln.
Die Betreuerinnen und Betreuer sollten die Sportlerinnen und Sportler frühzeitig für die Gefahren durch Cybergrooming sensibilisieren. Digitale Notfälle sind leider Alltag und daher ist schnelles Handeln erforderlich. Welche Abwehrstrategien gibt es? Das Polizeipräsidium Südhessen hat mit den Digitalen Helden hierzu ein Online-Videoprojekt veröffentlicht "Digitale Helden fragen, Polizei antwortet".
https://digitale-helden.de/angebote/digitaler-notfall/digitale-helden-fragen-polizei-antwortet/
Flankiert wurde der Vortrag von einem Präventionsvideo der bayerischen Polizei "Mach dein Handy nicht zu Waffe", das bei der Tagung sehr großen Anklang fand und Informationen von Seiten der Polizei zum Thema: Kriminalstatistik, Phänomenologie des Delikts Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, sowie der Darstellung zum Ablauf eines Ermittlungsverfahrens. Durch die Teilnehmer des DOSB erfolgte ein durchweg positives Feedback und der Vortrag wurde als informativ und gewinnbringend bewertet.
Cybergrooming ist strafbar
Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Kinder (Personen unter 14 Jahren) über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen.
Kampagne „Brich Dein Schweigen – hinter jedem Missbrauch steckt ein Gesicht“
Unter dem Namen „Brich Dein Schweigen – hinter jedem Missbrauch steckt ein Gesicht“ haben der Verein Bürger und Polizei Bergstraße e. V., die Rotary Clubs der Region sowie das Polizeipräsidium Südhessen eine Kampagne initiiert mit dem klaren Ziel, Kinder und Jugendliche zu schützen und die Täterinnen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.