„Wer gafft, hat nichts gerafft“

07.01.2020 | Verkehrsprävention
Bild zur Kampagne: „Wer gafft, hat nichts gerafft“

Die hessische Polizei will mit der jüngst gestarteten Kampagne

„Wer gafft, hat nichts gerafft“

eindringlich auf die nicht zu entschuldigenden Handlungen und deren Verwerflichkeit aufmerksam machen.

Immer häufiger behindern sogenannte "Gaffer" die Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei bei ihrer alltäglichen Arbeit im Bereich von Einsatz- und Unfallstellen auf den hessischen Straßen. Dabei werden die "Gaffer" zunehmend rücksichtsloser und dreister.

Im Vorbeifahren an einer Einsatz-/Unfallstelle fotografieren oder filmen sie und ergötzen sich dabei am Leid anderer Menschen – ein Ausdruck von fehlendem Anstand und deutlich gesunkenem Respekt!

Aktuell ist das Thema "Gaffer" immer wieder in der medialen Öffentlichkeit präsent. Die Bundesjustizministerin, Frau Christine Lambrecht erklärt, dass Personen, die an einer Einsatzstelle gaffen und zur Kamera greifen, gegen die Grundregeln menschlichen Anstands verstoßen.

Nach dem Unfalltod eines Radfahrers in Frankfurt ermittelt die Polizei nun gegen einen "Gaffer". Die Polizei nahm vor Ort die Personalien des Mannes auf. Er soll noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte

  • den verletzten Radfahrer aus nächster Nähe gefilmt haben.

Unfassbare Szenen ereigneten sich auch rund um den tödlichen Verkehrsunfall mit einem Linienbus in Wiesbaden am 21. November 2019. Kolleginnen und Kollegen der Polizei in Wiesbaden berichteten, dass

  • Verletzte und hilfsbedürftige Menschen von "Gaffern" gefilmt
  • Rettungskräften durch "Gaffer" der Weg versperrt
  • sie bei ihrer Arbeit behindert

wurden.

Die hessische Polizei appelliert daher an die Vernunft aller, die sich an einem Unglücks- oder Schadensort aufhalten:

  • Nicht gaffen, den Weg frei machen!

Ein PERSPEKTIVWECHSEL hilft:

  • Wie wäre es wohl, wenn Sie dringend Hilfe benötigen, aber nur Handys und Kameras auf Sie gerichtet sind?
  • Wie finden Sie es als Verletzter, wenn Rettungs- und Hilfskräfte nicht zu Ihnen durchkommen, weil unbeteiligte Personen als "Gaffer" den Weg versperren?

Nicht zu vergessen:

  • Oberste Pflicht: Erste Hilfe leisten!
  • Verständigung der Rettungskräfte sowie der Polizei über die Notrufnummern 112 bzw. 110!
  • Die Behinderung der erforderlichen Einsatzmaßnahmen ist unter Strafe gestellt und wird verfolgt.