Fahrradkontrollen anlässlich der Aktion „Schwächere Verkehrsteilnehmer 2022"
Anlässlich der hessenweiten o. a. Aktion wurden in dem Zeitraum vom 16. – 29.05.2022 u. a. repressive und präventive Maßnahmen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer ergriffen. Im Polizeipräsidium Mittelhessen wurde durch die Einsatzkräfte der Verkehrsinspektion in allen Landkreisen an stark frequentierten Streckenabschnitten Kontrollmaßnahmen zum Schutz von Fahrradfahrenden durchgeführt.
In der Gießener Innenstadt wurde erstmalig die Einhaltung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden nachhaltig kontrolliert. Gemäß § 5 Abs. 4 Satz 3 StVO müssen Führer von Kraftfahrzeugen zwingend ein Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter beim Überholen eines Fahrradfahrers innerhalb geschlossener Ortschaften einhalten.
Diese im April 2020 aktualisierte Rechtsmaterie klingt im ersten Moment klar und verständlich. Wie das jedoch so ist, sind hier einige Rechtsbegriffe enthalten, welche verdeutlicht werden müssen. Die Auslegung für diese Parameter wie z. B. den straßenverkehrsrechtlichen Begriff des „Überholens“ sind für die Bediensteten der Verkehrsinspektion grundsätzlich erkennbar.
Schwieriger gestaltet sich jedoch, die Unterschreitung des Seitenabstandes beweissicher darzulegen.
Hierzu wurden erstmalig im Polizeipräsidium Mittelhessen durch den RVD Gießen ein Lösungsansatz gefunden. Unter der Leitung von Polizeioberkommissar Henning (RVD Gießen / Verkehrserziehung) wurde am Donnerstag, den 19. Juni in dem Zeitraum von 13:30 bis 15:30 Uhr in der Bismarckstraße in Gießen eine Kontrollstelle mit dem Schwerpunkt „Einhaltung des Seitenabstandes“ durch Kontrollkräfte des RVD Gießen und des Ordnungsamtes der Stadt Gießen eingerichtet. Die Bismarckstraße ist eine der Hauptzuführungsstraßen für den (Fahrrad)Verkehr in die Innenstadt.
Um etwaige Verstöße beweissicher zu dokumentieren, wurden auf dem Fahrbahnbeleg der Bismarckstraße so genannte Fixpunkte farblich markiert. Nur mit diesen eingemessenen, farblichen Fixpunkten lässt sich die Unterschreitung des erforderlichen Seitenabstandes von mindestens 1,50 Meter erkennen und gerichtsverwertbar nachweisen (siehe nachfolgende Beispieldarstellung).
Foto: Ein Fixpunkt wird auf der Fahrbahn markiert
Mit zwei zivilen Vorposten wurde der „vormarkierte“ Bereich mittels Videografie verdeckt überwacht. Die Kontrollkräfte wurden abgesetzt und verdeckt positioniert. Ein Erkennen der Kontrollmaßnahme durch die Verkehrsteilnehmer war nicht gegeben.
In dem gesamten zweistündigen Kontrollzeitraum passierten nahezu 50 Radfahrende die Bismarckstraße. Fakt war aber auch, dass nicht ein einziger Kfz-Führer gesichtet wurde, der den erforderlichen Überholabstand von 1,50 Meter auch nur annähernd unterschritten hat! Insbesondere in den Situationen, wo sich in der Bismarckstraße der Gegenverkehr aufgrund der nachfolgenden Bahngleisanlage staute, verhielten sich alle Kfz-Führer regelkonform. Man fuhr in langsamer Geschwindigkeit hinter dem vorausfahrenden Fahrradfahrer hinterher, wartete bis der Gegenverkehr es zuließ und überholte mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 Meter und größer. Die Erfahrung aus dieser Kontrollmaßnahme hat gezeigt, dass die Überholenden in vielen Fällen ein eher größeres Maß an Sorgfalt haben walten lassen. Präventiv angehaltene Fahrradfahrer äußerten auf Befragen durch die Kontrollkräfte, dass man sicherlich schon mit Unterschreitung des Sicherheitsabstandes überholt wurde, jedoch dies eher eine Ausnahme darstellt.
Insgesamt zeigte man sich mit der Radwegführung im Gießener Innenstadtbereich zufrieden. Gefährliche Überholsituationen entstehen nach Auffassung der Fahrradfahrer in Seitenstraßen bzw. Nebenstrecken – oftmals bedingt durch geringe Fahrbahnbreiten.
Auch wenn der messbare, repressive Erfolg der Kontrollmaßnahme ausblieb, erwies sich die Einrichtung einer Kontrollstelle mittels eingemessener Fixpunkte, Videografie und einer Zivilkomponente als praktikabler Ansatz zur Verfolgung von Verstößen gegen den Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden. Das hier beschriebene Kontrollverfahren wird zukünftig sicherlich noch optimiert und fortgeschrieben.