E-Scooter - Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der häufigsten Unfallursachen

Eine Journalistin macht den Test

13.12.2022

E-Scooter sind seit 15. Juni 2019 mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) zum Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Die flinken Flitzer werden als Leihgefährt insbesondere für Kurzstrecken in Städten genutzt, können aber durchaus sehr gefährlich sein. Vergleichsweise kleine Räder treffen auf hohe Geschwindigkeiten von bis zu 25 Kilometern pro Stunde. Das birgt eine hohe Gefahr, denn Schlaglöcher oder Bordsteine können schnell zum Sturz führen. Die Nutzerinnen und Nutzer müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, die Nutzung der Gehwege ist verboten. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein.

Lt. Statistischem Bundesamt waren in 2021 genau 5.535 Unfälle mit E-Scootern zu verzeichnen. Dabei wurden 4.882 Menschen verletzt, 5 sind sogar gestorben. Die Verunfallten sind dabei vergleichsweise jung. Die mit einem E-Scooter Verletzten oder Getöteten waren im Schnitt 31 Jahre alt.

Alkoholisiert fahren ist jedoch Tabu. Es mindert nicht nur die Kontrolle über das Gefährt, sondern insbesondere die Reaktionsfähigkeit.

Für E-Scooter gelten dieselben Werte wie für einen Kraftfahrzeugführer. Wer 0,5 bis 1,09 Promille im Blut hat, muss mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten rechnen. Ab 1,1 Promille liegt sogar eine Straftat vor. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Die Polizei Hessen empfiehlt deshalb: dontdrinkanddrive

Hinweis: Der Clip wurde im Dezember 2019 erstellt.