Mechanische Sicherungseinrichtungen
Aktualisierung: Adressennachweis mechanische Sicherungseinrichtungen
Standardfenster und –türen verfügen in der Regel nur über einen unzureichenden Widerstandswert und können mit einfachen Mitteln überwunden werden.
Die kriminalpolizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz kann man sich am besten anhand zweier Säulen vorstellen:
Erste Säule:
Sie basiert auf dem Einbau neuer geprüfter und zertifizierter einbruchhemmender Produkte, wie sie in den polizeilichen Herstellernachweisen aufgeführt sind.
Aktuelle Herstellerverzeichnisse geprüfter und zertifizierter Produkte nach DIN
Zweite Säule:
Diese beruht auf der nachträglichen Montage von geprüften, zertifizierten, einbruchhemmenden und geeigneten mechanischen Sicherungsprodukten an den bereits vorhandenen Elementen. Hierbei kann es sich um sogenannte aufschraubbare Produkte (z.B. Zusatzschlösser an Türen und Fenstern) handeln oder beispielsweise um einen Beschlagaustausch.
Die Wirksamkeit geprüfter und zertifizierter Produkte wird allerdings nur durch eine fachgerechte Montage sichergestellt.
Im polizeilichen Adressennachweis gelistete Fachbetriebe haben sich aus eigenem Antrieb um eine Aufnahme beworben und alle die gleichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt. Sie sind speziell im Einbruchschutz und der fachgerechten Montage wirksamer Sicherungstechnik geschult.
Adressennachweis mechanische Sicherungseinrichtungen -
(343 kb), Stand: März 2023
Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen -
(247 kb), Stand: Januar 2019
Antragsformular für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen (Anhang 1) -
(204 kb), Stand: Januar 2019
Verzeichnis der Regelwerke (Normen/Richtlinien) (Anhang 2)
Verzeichnis der anerkannten Schulungsanbieter (Anhang 3)
Anwendungs-Manual für das Errichter-Gütesiegel (Anhang 4)
Übersicht Aufnahmevoraussetzungen -
(9 kb)