Das Hessische Landeskriminalamt warnt vor Betrug durch „Call-ID-Spoofing“

13.11.2015
Call ID Spoofing
Das sogenannte „Call-ID-Spoofing“ erlaubt es Kriminellen, die eigene Rufnummernanzeige zu ändern und statt der Originalrufnummer eine beliebige Rufnummer anzeigen zu lassen.

Kriminelle nutzen diese Möglichkeit nicht nur um ihre Identität zu verschleiern, sondern um gezielt bei ihrem Gesprächspartner den Eindruck zu erwecken, es handele sich um einen Anruf der Polizei oder einer anderen Behörde.

Hierzu wählen sie beispielsweise die zentrale Polizeinotrufnummer „110“ bzw.„+49 110“ oder aber die Nummer einer beliebigen anderen Behörde, die dann im Display des Angerufen erscheint.

Die Kriminellen geben sich während des Telefonats als Polizeibeamte oder andere Amtsträger aus, um Ihr Opfer finanziell zu schädigen.

Einige mögliche „Geschichten“ der Betrüger sind:

  • Die Aufforderung, einen Geldbetrag über Western Union oder andere Bezahldienste zu bezahlen, um eine drohende Verhaftung abzuwenden.
  • Die Ankündigung, das Opfer sei Ziel eines geplanten Einbruchs, und die Polizei müsse die Wertsachen des Opfers sicherstellen, damit diese nicht gestohlen werden.
  • Die Bitte, der Polizei zu helfen, und für Ermittlungen einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
  • Ankündigung eines „Hausbesuches“, um „nach dem Rechten zu sehen“.

Die hessische Polizei gibt hierzu folgende Hinweise:

  • Seien Sie sich bewusst, dass Rufnummernanzeigen gefälscht werden können!
  • Seien Sie immer skeptisch, wenn sich Personen am Telefon als Amtsträger ausgeben und eine Zahlung von Ihnen fordern. Alle Behörden werden Ihnen auf Nachfrage immer eine Rückrufnummer bzw. eine Erreichbarkeit nennen.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle bzw. der jeweiligen Behörde nach, ob der Anruf tatsächlich von dort kam.
  • Die Polizei ruft niemals mit der Absenderrufnummer 110 oder +49 110 an. Es handelt sich dabei lediglich um den Notruf der Polizei. Von dieser Telefonnummer werden keine Anrufe aus getätigt.
  • Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte fordern niemals Zahlungen per „Western Union“ oder anderen Bezahldiensten. Zahlungen an Behörden erfolgen ausnahmslos auf reguläre deutsche Bankkonten.
  • Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte würden Sie niemals telefonisch zu einer Zahlung auffordern. Sie erhalten immer eine schriftliche Zahlungsaufforderung auf dem Postweg. Aus diesem Schreiben ist der Absender immer klar erkennbar.
  • Geben Sie Unbekannten am Telefon keine Auskunft über ihre persönlichen Daten!
  • Warnen Sie auch Freunde, Bekannte und Ihre Eltern bzw. Großeltern vor dieser neuen Betrugsmasche und wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie derartige Anrufe erhalten.