Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen“
Aktualsierung: Adressennachweis mechanische Sicherungseinrichtungen
Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen empfehlen u. a. die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim Hessischen Landeskriminalamt, basierend auf dem „Bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen“ unterzogen und die formellen, personellen und fachlichen Vorraussetzungen nachgewiesen haben.
Adressennachweis mechanische Sicherungseinrichtungen -
(348 kb), Stand: Dezember 2020
Bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen -
(247 kb), Stand: Januar 2019
Antragsformular für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen (Anhang 1) -
(204 kb), Stand: Januar 2019
Verzeichnis der Regelwerke (Normen/Richtlinien) (Anhang 2)
Verzeichnis der anerkannten Schulungsanbieter (Anhang 3)
Anwendungs-Manual für das Errichter-Gütesiegel (Anhang 4)
Übersicht Aufnahmevoraussetzungen -
(9 kb)
Aktuelle Herstellerverzeichnisse geprüfter und zertifizierter Produkte nach DIN