Pflichtenkatalog für Videoüberwachungsanlagen (VÜA)
Ähnlich dem Aufnahmeverfahren für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) regelt der „Bundeseinheitliche Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen (Stand: Januar 2019)“ das Verfahren zur Aufnahme in einen Adressennachweis der Polizei.
Der Pflichtenkatalog VÜA wird durch die Polizeien der Bundesländer in regelmäßigen Abständen an den aktuellen „Stand der Technik“ angepasst bzw. aktualisiert.
Die Beteiligung an dem Aufnahmeverfahren ist jedem interessierten Unternehmen freigestellt.
Für die Durchführung des Verfahrens ist in Hessen ausschließlich das Landeskriminalamt (HLKA) zuständig.
Errichterunternehmen, die in den Adressnachweis des Hessischen Landeskriminalamtes aufgenommen sind, erfüllen die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs und haben sich unter anderem verpflichtet:
- VÜA so zu projektieren, installieren und instandzuhalten, dass unberechtigtes Betreten des Grundstückes, Einbruchsversuche o. ä. möglichst frühzeitig erkannt werden und Falschalarme durch entsprechende Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind
- die im Pflichtenkatalog aufgeführten Normen, Regelwerke und Richtlinien einzuhalten
- alle Projektierungs-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Festlegungen des Pflichtenkatalogs durch eigene und regelmäßig zu beschulende Fachkräfte vorzunehmen
- den Anlagenbetreibern/Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
- zu jeder installierten VÜA eine Anlagenbeschreibung gemäß den Anforderungen des Pflichtenkatalogs zu erstellen, beide Ausfertigungen zu unterschreiben und eine Ausfertigung dem Betreiber auszuhändigen (für die Polizei von Interesse)
- den Anlagenbetreiber sowie weitere von diesem benannte Personen angemessen und verständlich in die Funktion und Bedienung der VÜA einzuweisen
- auf Anforderung des Hessischen Landeskriminalamtes gemeinsam mit diesem VÜA überprüfen zu lassen
Die Polizei Hessen übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
Weitere Dokumente:
- Pflichtenkatalog Videoüberwachungsanlagen (VÜA) - Datei öffnen (4.60 Mb)Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Videoüberwachungsanlagen (VÜA), Stand: Januar 2019