13.01.2011 | Polizei Hessen
Der Dienstausweis der hessischen Polizei
Die Bediensteten der hessischen Polizeibehörden, d. h. neben den Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei auch die Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, die Beschäftigten sowie die Angehörigen der Wachpolizei und des Freiwilligen Polizeidienstes, weisen sich seit 01. Januar 2011 mit einem neuen Ausweis in der Größe einer Scheckkarte aus (die bisher gültigen Dienstausweise sind seit 30. Juni 2011 ungültig).
Weitere Dokumente:
- PM-Dienstausweis.pdfPresseinformation des HMdIuS vom 08.12.2010 - (57 kb)
Kurz-URL: https://k.polizei.hessen.de/1257510241