Opferschutz beim Polizeipräsidium Frankfurt
Anschrift:
Polizeipräsidium
Frankfurt am Main
E42- Zielgruppenorientierte Prävention
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Opferschutzbeauftragte:
Stefanie Corporan Romero
Tel.: 069/ 755-34220
Koordinator Häusliche Gewalt/Stalking:
Verena Gerstendorff
Tel.: 069/ 755-34221
E-Mail: E42.ppffm@polizei.hessen.de
Wird man Opfer einer Straftat, steht man der Situation oft hilflos gegenüber: „Was passiert bei der Polizei? Kann ich mir einen Anwalt nehmen? Habe ich Einfluss auf das Verfahren? Bekomme ich meinen Schaden ersetzt?“
In den vergangenen Jahren wurden die Rechte der Opfer im Strafverfahren mehr und mehr erweitert und gestärkt. Zum einen wurde die Position von Opfern im Strafverfahren erheblich verbessert und zum anderen die Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des Strafprozesses optimiert.
Der Opferschutz ist dabei ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit und umfasst im Wesentlichen
- einen professionellen Umgang mit Geschädigten
- Informationen über Opferrechte und den Ablauf eines möglichen folgenden Verfahrens
- die Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten
- der Schutz vor weiteren Gefahren
Opferschutz ist die Aufgabe jeder Polizeibeamtin und jedes Polizeibeamten im täglichen Dienst.
Um den Opferschutz innerhalb der Polizei zu gewährleisten, gibt es in jedem Polizeipräsidium Opferschutzbeauftragte und Koordinatoren für die Themenbereiche Häusliche Gewalt und Stalking. Die Hauptaufgabe der Opferschutzbeauftragten besteht darin, auf lokaler Ebene Netzwerke zu Hilfeeinrichtungen, Beratungsstellen sowie benachbarten Behörden zu initiieren und zu unterstützen. Durch gemeinsame Arbeitskreise und Kooperationen ist die stetige Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Opferschutzes ein wichtiges Ziel, denn im Mittelpunkt polizeilicher Arbeit steht immer der Mensch. So gehören auch
- die Umsetzung neuer Gesetze und Entschädigungsmöglichkeiten
- die Erstellung von Informationsmaterialien für Geschädigte von Straftaten
- die interne Aus-und Fortbildung der Polizeibediensteten
zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Opferschutzbeauftragten.
Was tun bei Beziehungsgewalt bzw. häuslicher Gewalt?