28.04.2020 | Polizeipräsidium Mittelhessen
260 sind 260 zu viel!
Autobahnpolizei Mittelhessen dokumentiert Verstöße
Nahezu jeder Autofahrer dürfte sie schon des Öfteren bemerkt haben, alle müssten deren Bedeutung kennen. Die Rede ist von roten, gekreuzten Schrägbalken. Bei diesen handelt es sich um ein sogenanntes „Dauerlichtzeichen“. Diese dienen dazu, Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, wann eine Fahrspur freigegeben oder gesperrt ist.
So auch das „Rote X“. Dieses signalisiert zumeist über mehrspurigen Richtungsfahrbahnen, allen voran den Autobahnen, dass eine bestimmte Spur ab sofort nicht mehr befahren werden darf.
Dies geschieht regelmäßig aus wichtigen Anlässen: So kann es erforderlich sein, den fließenden Verkehr beispielsweise aufgrund einer nahen Unfallstelle, in Kürze beginnender Baustelle oder unzähliger weiterer Gründe von einem bestimmten Fahrstreifen abzuleiten. In keinem Fall geschieht dies jedenfalls willkürlich. Gesetzlich geregelt sind Dauerlichtzeichen in § 37 (3) der Straßenverkehrsordnung.
Möglicherweise aus Unkenntnis oder schlicht Gleichgültigkeit missachten Verkehrsteilnehmer häufig scharenweise derartige Anordnungen, wie Schutzleute der Polizeiautobahnstation Mittelhessen immer wieder feststellen.
Foto: Symbolbild - "rotes X" der Verkehrsbeeinflussungsanlage über der Fahrbahn signalisiert:
Spur gesperrt!
Rotes X: Hohe Anzahl Verstöße in kurzer Zeit
So auch am Samstag, 18.04.2020 auf der A5. Aus Anlass einer Baustelle zwischen den Anschlussstellen Butzbach und Gambacher Kreuz waren sowohl die linke, als auch die mittlere von drei Fahrstreifen für den Verkehr gesperrt worden. Darauf wiesen entsprechend geschaltete Dauerlichtzeichen weithin sichtbar auf den
dortigen Verkehrszeichenbrücken (kurz: „VZB“) hin.
Mittels moderner Videotechnik dokumentierten
mittelhessische Autobahnpolizisten zwischen 14.30 Uhr und 16 Uhr das Verhalten der Verkehrsteilnehmer.

Die Auswertung genannter Videosequenzern ergab nun, dass sich allein in diesen beweissicher dokumentierten 90 Minuten ganze 260 Kraftfahrzeugführer nicht an die Sperrung der Fahrspur hielten.
So wurde an dem sich im Bereich des einzig zu befahrenden, rechten Fahrstreifens an dem sich bildenden Rückstau vorbeigefahren, um sich erst auf ebendiesem einzuordnen, als auf den gesperrten Streifen, trotz Verbot, kein Vorankommen mehr möglich war.
Strafen drohen
Der Bußgeldkatalog sieht für derartige Verstöße empfindliche Strafen vor. So wird für die Missachtung des „Roten X“ eine Strafe von 90 Euro fällig; 1 Punkt wandert aufs Konto nach Flensburg.
Gefährdet man im Rahmen der genannten Missachtung andere Verkehrsteilnehmer, so beträgt die Strafe 200 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Sollte dadurch sogar ein Unfall verursacht werden, muss man mit 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Alle 260 Betroffenen werden in den nächsten Wochen von der zuständigen Bußgeldstelle angeschrieben.
Die Polizei rät:
So sollte jeder einzelne sein eigenes Handeln einmal kritisch hinterfragen und zum Wohle der Allgemeinheit darauf verzichten, vermeintlich ein paar Minuten einzusparen. Die Gefahr, bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln anschließend vier Wochen auf das Fahrrad oder den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen zu sein, ist groß. Ebenso das Risiko, Unbeteiligte durch unüberlegtes Handeln zu gefährden.
Tobias Kremp, Pressesprecher
Weitere Infos zur Thema:
Eine Beschilderung, die Sinn macht! - Verkehrsbeeinflussungsanlage - VBA
Sieht denn keiner das "rote X" ? - Merkt ja niemand! – Falsch gedacht!
Rotes X ignoriert – 214 Anzeigen in einer Stunde
Solche Kontrollen gehören auch zu verkehrssicher-in-mittelhessen
Mehr zu dem mittelhessischen Verkehrspräventionsprogramm hier
Kurz-URL: https://k.polizei.hessen.de/1604388074