- Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Haben Menschen beispielsweise durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten, so können Sie auf Antrag über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) staatliche Leistungen wie ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen, Versorgung mit Hilfsmitteln oder Rentenleistungen erhalten.
Eine Gewalttat in diesem Sinne ist ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff gegen eine Person und kann zum Beispiel
- eine vorsätzliche Körperverletzung
- eine Vergewaltigung und sexueller Missbrauch (auch von Kindern)
- ein Schaden durch Vergiftung und Brandstiftung oder
- ein Tötungsdelikt
sein.
Alle wichtigen Hinweise, Ansprechpartner und Informationen des „OEG-Trauma-Netzwerkes für Opferbetreuung und Opfersoforthilfe Hessen“ finden Sie hier: https://www.polizei.hessen.de/File/flyer-oeg-trauma-netzwerk-bf_1.pdf
- ODABS – Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (www.odabs.de)
Diese Internetseite hilft Ihnen dabei, Einrichtungen in Ihrer Nähe zu finden, die sich darauf spezialisiert haben Ihnen zu helfen, wenn Sie von Sexual- oder Gewaltdelikten betroffen sind.
- Hilfetelefon (www.hilfetelefon.de)
Das Hilfetelefon ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, kostenfrei unter der Nummer 08000 116 016, per Online-Chat oder E-Mail erreichbar und berät deutschlandweit Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Die Beratung ist auf Wunsch anonym, mehrsprachig und barrierefrei. Das Hilfetelefon informiert und vermittelt bei Bedarf an geeignete regionale Unterstützungseinrichtungen.
- Angebote für Kinder und Jugendliche?
Polizei für Dich - Das Internetportal der Polizei www.polizeifürdich.de bietet viele Informationen und Tipps für Jugendliche u. a. zu Kriminalitätsphänomenen, Opferschutz und Hilfsangeboten.
- Unterstützung für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten
Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten erhalten auf Antrag finanzielle Hilfen beim Bundesamt für Justiz. Auf www.bundesjustizamt.de (Suchwort: Härteleistungen) erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und zum Verfahren.
- Fonds Sexueller Missbrauch
Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im familiären Bereich erlitten haben und noch heute unter den Folgen leiden. Es werden nur Sachleistungen wie z. B. Therapien bewilligt. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragsstellung finden Sie unter www.fonds-missbrauch.de