Die Hessische Polizeistiftung stellt sich vor
Auch Helfer brauchen Hilfe!
Seit 1974 kümmert sich die Hessische Polizeistiftung um im Dienst schwer verletzte Kolleginnen und Kollegen oder aber auch um die Angehörigen von im Dienst ums Leben gekommenen Beschäftigten. Dabei ist festzustellen, dass nach der vielleicht spektakulären Berichterstattung das Ereignis schnell in Vergessenheit gerät. Im Bewusstsein der schnelllebigen medialen Welt sind täglich wechselnde Schlagzeilen gegenwärtig. Viele Polizeibeschäftigte haben sich sicherlich schon oft gefragt: Was geschieht, wenn mir etwas zustößt, mit meiner Familie, und welche Wertschätzung hat mein Beruf?
Unseren Dienstherrn sind dabei häufig enge Grenzen gesetzt, auch wenn die Versorgungsregelungen in den letzten Jahren nicht verschlechtert wurden.
In diesen Fällen dann zu helfen, Betroffene und Angehörige nicht im Stich zu lassen, hat sich die Hessische Polizeistiftung nach ihrer Gründung durch den Hauptpersonalrat der hessischen Polizei, unterstützt vom damaligen Hessischen Innenminister, zur Aufgabe gemacht.
Diejenigen Polizeibeschäftigten, die in ihrem Dienst für die Allgemeinheit Schaden erlitten haben, haben eine Solidarität verdient. Die Hessische Polizeistiftung betreut oft über Jahre hinweg die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien und Angehörige.
Den Vorsitz der Hessischen Polizeistiftung übernimmt seit ihrer Gründung traditionell der Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Polizei. Ein stellvertretender Vorsitzender aus dem Gremium aus dem Tarifbereich und der jeweilige Leiter der Polizeiabteilung komplettieren den Vorstand.
Der derzeitige Vorstand besteht namentlich aus:
- dem Vorsitzenden der Hessischen Polizeistiftung, Herrn Karsten Bech
- dem stellvertretenden Vorsitzenden des HPR der Polizei, Herrn Jens Mohrherr
- dem Landespolizeipräsidenten, Herrn Robert Schäfer
Darüber hinaus werden wir durch unsere Geschäftsführerin, Frau Leona Schönke, unterstützt. Die Hessische Polizeistiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, sie ist mildtätig und gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.
Beispiele unserer Unterstützungen sind:
- Gewährung von Sonderurlauben an im Dienst Schwerverletzte zur schnelleren Regeneration.
- Finanzielle Unterstützung von Angehörigen getöteter Polizeibeschäftigter bei Eintritt von wirtschaftlichen Notlagen, die zum Teil Existenzbedrohend sein können.
- Einmalige Weihnachtsunterstützung von ehemaligen Polizeibeschäftigten, deren Ruhestandsbezüge unter dem Sozialhilfesatz liegen.
Unsere Mittel erhalten wir u.a. auch durch Spenden aus der Bevölkerung, von Institutionen sowie der freien Wirtschaft. Des Weiteren fließen uns Bußgelder aus Strafverfahren zu. Darüber hinaus kann auch eine Fördermitgliedschaft bei der Hessischen Polizeistiftung eine wirksame Unterstützungsleistung sein, um speziell Langzeitfälle noch besser betreuen zu können.
Hiervon haben in der zurückliegenden Zeit viele Kolleginnen und Kollegen Gebrauch gemacht und wir freuen uns über jeden, der als Fördermitglied die gute Sache unterstützt.Wir stellen aber oftmals fest, dass die Bevölkerung über die Ziele und Aufgaben der Hessischen Polizeistiftung nicht wahrnimmt. Dies wollen wir mit diesem Internetauftritt ändern. Es ist uns verständlicherweise nicht möglich, für die Hessische Polizeistiftung zu werben, da wir keine Kolleginnen- bzw. Kollegenschicksale im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darstellen können.
Ihre Hessische Polizeistiftung
Karsten Bech
Vorsitzender
Kontakt:
Hessische Polizeistiftung beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport
Vorsitzender: Karsten Bech
Friedrich - Ebert - Allee 12
65185 Wiesbaden
0611 / 353 - 1773
Fax: 0611 / 353 - 1333
polizeistiftung.lpp@polizei.hessen.de
Bankverbindung:
Nassauische Sparkasse
IBAN: DE 59 5105 0015 0555 0000 33
BIC: NASS DE 55 XXX