Der Dienstausweis der hessischen Polizei

05.03.2021

Die Bediensteten der hessischen Polizeibehörden, d. h. neben den Beamtinnen und Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei auch die Fach- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, die Beschäftigten sowie die Angehörigen der Wachpolizei und des Freiwilligen Polizeidienstes, weisen sich seit 01. Januar 2011 mit einem Ausweis in der Größe einer Scheckkarte aus. (Ältere  Dienstausweise sind seit 30. Juni 2011 ungültig). 

 

 

Weitere Dokumente:

Wie sehen die Dienstausweise der hessischen Polizei aus?

05.03.2021

Der Dienstausweis (DA) dient als Legitimation gegenüber Dritten.

Einfach erkennbar, aber sicher, das war ein wesentliches Ziel der Arbeitsgruppe. Neben wirkungsvollen Sicherheitsmerkmalen und -standards orientierte sich die Arbeitsgruppe an einem bundesweit einheitlichen Design und einer bewährten Formatgröße.

Abgesehen von unterschiedlichen Hintergrundfarben zeigt der Ausweis auf der Vorderseite

  • den Schriftzug "HESSISCHE POLIZEI" und "DIENSTAUSWEIS" sowie ggf. die spezielle Zugehörigkeit bei
    • "Schutzpolizei" oder "Kriminalpolizei"
    • "Wachpolizei"
    • "Freiwilliger Polizeidienst"
  • einfarbiger Guillochendruck (geschwungene Linien)
  • das Landeswappen, 
  • das Lichtbild,
  • den Namen und Vornamen,
  • die Amtsbezeichnung,
  • den Polizeistern,
  • in Brailleschrift (Blindenschrift) das Wort "Polizei" sowie
  • mehrstellige individuelle Ausweisnummer.

 

Weitere Bilder:

Auf der Rückseite befindet sich

  • das Landeswappen,
  • der Polizeistern,
  • das Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis,
  • die zuständige Beschäftigungsbehörde,
  • die einzelnen Berechtigungen, wie
    • die Eigenschaft als Hilfspolizeibeamtin/Hilfspolizeibeamter (§ 99HSOG),
    • Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft,
    • das Führen von Dienstwaffen sowie
    • die Nummer der Kriminaldienstmarke
  • das Ausstellungsdatum und
  • die Gültigkeitsdauer.

Die Umstellung von dem alten grünen auf den neuen blauen Dienstausweis war mit mehreren Zielsetzungen verknüpft. Zum einen galt es, den manuellen Verwaltungsaufwand zur Ausstellung eines solchen Ausweises deutlich zu reduzieren. Zum anderen galt es bundeseinheitliche Anforderungen  hinsichtlich Layout, Größe und Sicherheit zu erreichen.
Die Ausnutzung der vorhandenen polizeilichen IT-Infrastruktur, die Entwicklung eines auf Sicherheit konzentrierten Designs und die Realisierung spezieller Erfassungsmasken führten letztendlich zur Umsetzung aller gesteckten Ziele.


Sollten Sie Zweifel an der Echtheit des Dienstausweises haben, rufen Sie einfach Ihre örtlich zuständige Dienststelle oder die Notrufnummer der Polizei „110“ an!

Die Kolleginnen und Kollegen werden Sie gern beraten!