Waffen und Gerät
Waffen sind weder Spielzeug noch Prestigeobjekte. Die Beamtinnen und Beamten der hessischen Polizei setzen sie nur im absoluten Ernstfall als Ultima Ratio ein – zum Schutz anderer Personen und zur Selbstverteidigung. Nicht umsonst sind die entsprechenden Gesetze streng, die Ausbildung umfassend und das regelmäßige Training bis ins kleinste Detail vorgeschrieben. Die dazugehörenden Komponenten, etwa Holster und Munition, sowie weitere Dinge zur Einsatzbewältigung und Unterstützung, beispielsweise Handfesseln, Taschenlampe, Bodycam, Geschwindigkeitsmessanlagen, laufen im Polizeijargon unter dem Begriff „Gerät“. Optisch unverfänglich, aber unverzichtbar im Einsatz.