Nur noch elektronische Angebotsabgabe möglich
Mit der Erweiterung der E-Vergabe um die digitale Angebotsabgabe werden die Vergabeprozesse des Landes Hessen noch kundenorientierter gestaltet. Die Vorteile der medienbruchfreien Bearbeitung können vollständig ausgeschöpft werden. Zudem tragen die zentralen Beschaffungsstellen in Hessen – wozu auch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT) gehört – der Richtlinie 2014/24/EU Rechnung.
Ab dem 18. Oktober 2018 gilt:
Das HPT lässt seit dem 18. Oktober 2018 bei allen EU-Vergabeverfahren nach dem GWB nur noch die elektronische Angebotsabgabe zu. Zugehörige Muster sind weiterhin auf dem Postweg einzureichen. Die gesamte Bewerber- und Bieterkommunikation wird ebenfalls grundsätzlich nur noch auf elektronischem Weg durchgeführt.
Sollten Sie allgemeine Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe bei einem EU-Vergabeverfahren des HPT haben, so können Sie diese per E-Mail an die Vergabestelle des HPT vergabe.hpt@polizei.hessen.de stellen.
Für darüber hinaus gehende technische Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen der HZD bzw. des Softwareherstellers Administration Intelligence AG www.vergabe.hessen.de.
Ihre zentrale Beschaffungsstelle beim HPT