Die Aufgaben der Polizei
Kaum eine andere Berufsgruppe steht so im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie die Polizei, wenn es um die Sicherheit und Ordnung für die Bürgerinnen und Bürger geht. Dies begründet sich u.a. darin, dass der Schutz vor Kriminalität einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität hat. Die Aufgaben werden vom Gesetzgeber bestimmt. Demnach obliegt der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzuklären.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Aufgabenerfüllung nicht zwischen Schutz- und Kriminalpolizei. Entsprechend der "Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes" (HSOG-DVO) vom Dezember 2020 werden die gesetzlichen Aufgaben auf die verschiedenen Dienstzweige der Polizei aufgeteilt. Als Dienstzweige der Polizei gelten die Schutzpolizei (einschließlich
Bereitschaftspolizei mit der
Wasserschutzpolizei,
Polizeifliegerstaffel,
Polizeireiterstaffel und das
Diensthundwesen) und die
Kriminalpolizei. Sie werden in der Rechtssprache unter dem Begriff "Vollzugspolizei" zusammengefasst.
Die Polizei vertritt den Staat für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Dies ist ein hoher Anspruch, der täglich immer wieder neu erfüllt werden muss. Die Angehörigen der Vollzugspolizei in Hessen werden in einem dreijährigen Studium an der Verwaltungsfachhochschule auf die umfangreiche Aufgabenbewältigung vorbereitet.