Freiwilliger Polizeidienst
Seit Oktober 2000 werden "Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer" in Hessen ehrenamtlich bei der Polizei eingestellt.
Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung der Vollzugspolizei und aktives Eintreten der Bevölkerung gegen Kriminalität sind die Kernpunkte, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Modellprojekt "Freiwilliger Polizeidienst" verbindet.
Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das
- Zeigen von Präsenz,
- Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und
- vorbeugende Gespräch mit dem Bürger,
die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.
Zu Fuß sind die "Ehrenamtlichen" hauptsächlich in öffentlichen Anlagen, in Wohngebieten und in der Fußgängerzone zu sehen.
Um die freiwilligen Helfer handlungsfähig zu machen, wurden ihnen die hierfür erforderlichen Befugnisse übertragen. Sie umfassen neben den Selbsthilferechten Befugnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, verdächtige oder auffällige Personen zu befragen, Personalien festzustellen oder beispielsweise einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen.
Jedoch wird es ihnen nicht gestattet, in die persönliche Freiheit einzugreifen oder Personen/Sachen zu durchsuchen.
Die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer sind nicht bewaffnet, sondern zu ihrem eigenen Schutz mit Pfefferspray ausgerüstet. Darüber hinaus verfügen sie über Mobiltelefone.
Die Ausbildungsdauer der Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer dauerte 50 Stunden, in denen sie von fachkundigen Beamtinnen/Beamten der Polizei unterrichtet wurden.
Zu erkennen sind die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer an ihrer Uniform, dem Wappen des Landes Hessen und dem Aufdruck "Freiwilliger Polizeidienst".
Ansprechpersonen Freiwilliger Polizeidienst in den Präsidien