Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum

Die von der überregionalen Arbeitsgruppe "Videoüberwachung im öffentlichen Raum", unter Federführung des HLKA, erstellte "Handlungsempfehlung für die Errichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum" wurde am 12.07.2007 den Polizeipräsidenten vorgestellt.
In Hessen werden derzeit bei sieben Flächenpräsidien zehn Videoüberwachungsanlagen mit insgesamt 38 Kameras zur Videoüberwachung gem. § 14 Abs. 3 HSOG betrieben. Die Beschaffung erfolgte bislang nach dem Grundsatz "Kommune finanziert - Polizei betreibt".
Ausweislich des Regierungsprogramms der Hessischen Landesregierung soll der Einsatz der Videoüberwachung gem. § 14 HSOG verstärkt werden. Der Bedarf von 41 zusätzlichen Standorten in 20 Kommunen bzw. Städten wurde dem HMdIuS/LPP schon benannt, weitere Standorte sollten folgen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit Hilfe der Videoüberwachung potentielle Täter von der Begehung von Straftaten abgeschreckt werden, beim Erkennen von Gefährdungen und Straftaten unmittelbar polizeiliche Maßnahmen getroffen sowie bei begangenen Straftaten Beweissicherungs- und Identifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Die Videoüberwachung stößt auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, hilft bei der Reduzierung von Kriminalität und erhöht das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Mit dieser Handlungsempfehlung soll den Präsidien und den Kommunen eine Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben werden, mit der die kommunalpolitischen Verantwortlichen in Hessen einheitlich und umfassend informiert und beraten werden können.
31.05.2010 / LWR / tr