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Richtlinie Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit und ohne Anschluss an die Polizei in Hessen (ÜMA/EMA-Rili-Hessen)

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Bild: Fenster aufhebeln (Quelle: ProPK)Die "Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit und ohne Anschluss an die Polizei in Hessen" wird vom Hessischen Landeskriminalamt im Auftrag und in Abstimmung mit der Abteilung LPP (Landespolizeipräsidium) des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegeben. Sie regelt die Behandlung des kompletten Bereiches der Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) mit und ohne Anschluss an die Polizei in Hessen. Dies beinhaltet auch eventuell vorhandene Bildübertragungen zur Polizei im Zusammenhang mit ÜMA/EMA.

PDF-Symbol (1,3 MB) 2 rote Pfeile Richtlinie Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit und ohne Anschluss an die Polizei in Hessen (ÜMA/EMA-Rili-Hessen) Stand: Februar 2010

In Ergänzung / neben dieser Richtlinie gelten zusätzlich (sind der Richtlinie als Annex beigefügt):

  • Für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei die „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei“ (ÜEA-Richtlinie) in der jeweils neusten veröffentlichten Fassung (Annex A der Richtlinie)
  • Für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen ohne Anschluss an die Polizei der „Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ (Pfk-ÜMA/EMA) in der jeweils neusten veröffentlichten Fassung (Annex B der Richtlinie)
  • Für die Bildübertragung aus Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) an die Polizei die „Anschlussbedingungen für die Bildübertragung aus Notruf- und Serviceleitstellen an die Polizei“ (BÜNSL-Anschlussbedingungen) in der jeweils neusten veröffentlichten Fassung (Annex C der Richtlinie)

Den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen finden Sie 2 rote Pfeile hier

31.05.2010 / LWR / tr